EWERK JAHRGANG 11/5/2011 POOLING

01.05.2011 | Birgit Ortlieb

Netzbetreiber sind immer dann zur Berechnung eines besonderen Entgelts und zum Zwecke der spezifischen Entgeltkalkulation verpflichtet 1/4-Stunden-Leistungswerte verschiedener Entnahmestellen zeitgleich und vorzeichengerecht zusammenzufassen (sog. Pooling)

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Redaktion: Rechtsanwalt Birgit Ortlieb

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