Die Abgrenzung von Grundversorgungsverträgen und Sonderverträgen in der Haushaltskundenversorgung
Bei der Belieferung von Haushaltskunden mit Strom oder Gas hängen die auf die Belieferung anzuwendenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften von einer Einstufung des Liefervertrages als Tarifkundenvertrag der Grundversorgung oder Sonderkundenvertrag ab. Die eindeutige Abgrenzung bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten, insbesondere wenn die Rechtsprechung hierbei teilweise auf zweifelhafte Indizien zurückgreift.
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