Unzulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen - BGH, Urt. v. 21. Februar 2017 – XI ZR 467/15

24.02.2017 | 

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 – XI ZR 467/15 – entschieden, dass die Zulässigkeit der Feststellungsklage in dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall am Vorrang der Leistungsklage scheitere. Denn das Begehren, die Umwandlung eines Verbraucherdarlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis feststellen zu lassen, decke sich wirtschaftlich mit dem Interesse an der Rückgewähr der auf den Verbraucherdarlehensvertrag erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, die die Klägerin hier habe beziffern können. Dies gelte jedenfalls für die Fälle, denen kein verbundener Vertrag zugrunde liegt. Da die Parteien auch über die Höhe der Ansprüche streiten, sei die Feststellungsklage auch nicht deshalb ausnahmsweise zulässig, weil die Beklagte als Bank die Erwartung rechtfertige, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitel bedürfe.



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