Energiekartellrecht

Sie wollen als Energieversorgungsunternehmen eine Netzgesellschaft gründen oder sich mit anderen Energieversorgungsunternehmen zusammenschließen, um Synergien zu erschließen. Zusammen mit Kooperationspartnern übernehmen wir für Sie die kartellrechtliche Prüfung und die ggf. notwendige fusionskontrollrechtliche Anmeldung bei den Kartellbehörden.

Wir begleiten Energieversorgungsunternehmen in kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren z.B. nach § 29 GWB (Preismissbrauch). Sollten Sie den Abschluss langfristiger Energielieferverträge planen oder derzeit langfristig an Ihre Vorlieferanten gebunden sein, prüfen wir die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Verträge und geben Handlungsempfehlungen ab. 

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Daniela Sahling
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -34
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: sahling@brs-rechtsanwaelte.de