Geschlossene Verteilnetze

Durch die Novellierung des EnWG unterliegen zum Teil Unternehmen der Regulierung, die vorher von der Regulierung ausgeschlossen waren.

Ob ein Arealnetz ein Netz der allgemeinen Versorgung, ein geschlossenes Verteilernetz oder eine Kundenanlage ist, hat vor diesem Hintergrund in der Praxis erhebliche Auswirkungen, ist aber nicht immer zweifelsfrei zu ermitteln.

Auch gibt es Gestaltungsspielräume, die genutzt werden können, je nachdem welche Ziele der Eigentümer oder Pächter mit dem Netz erreichen möchte.

Wir helfen Netzbetreibern, Eigentümern oder Pächtern dabei, für sie optimale Lösungen zu finden und umzusetzen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Gestaltung der dabei erforderlichen Verträge und - wenn erforderlich - die Abstimmung mit Behörden und Marktpartnern.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Bewertung arbeiten wir mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen.

Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch bei einer Antragstellung zur Einstufung als geschlossenes Verteilnetz vor der Regulierungsbehörde.

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Daniela Sahling
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -34
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: sahling@brs-rechtsanwaelte.de