Konzessionsvertragsrecht

Wie macht man das Ende eines auslaufenden Strom- und/oder Gaskonzessionsvertrages nach § 46 EnWG ordnungsgemäß bekannt? Welche Leistungen kann eine Kommune unter Beachtung der Vorgaben der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in zulässiger Weise von dem zukünftigen Konzessionär verlangen? Ist das Vergaberecht anzuwenden und was hat die Gemeinde zu befürchten, wenn sie gesetzliche Vorgaben nicht beachtet? Wie strukturiere und konzipiere ich eine Konzessionsvergabe?

Wir unterstützen Kommunen bei der Neuvergabe ihrer Konzessionsverträge, Streitfragen im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen und beraten Kommunen bereits im Vorfeld bei der Frage, ob und wie eine Rekommunalisierung der Energieversorgung umgesetzt werden kann. Dabei zeigen wir Chancen und Risiken für die Kommune auf und geben Ihnen ein Empfehlung für das weitere Vorgehen an die Hand. Wir gestalten oder prüfen Konzessionsverträge und begleiten Sie bei den Verhandlungen mit potenziellen Bietern.

Darüber hinaus beraten wir Energieversorgungsunternehmen als Bieter in Ausschreibungsverfahren nach § 46 EnWG. Selbstverständlich beachten wir dabei, dass eine gleichzeitige Beratung der Kommune ausgeschlossen ist.

Zusammen mit externen Kooperationspartnern (Wirtschaftsprüfer und Ingenieurbüros) sind wir in der Lage, Energieversorgungsunternehmen oder Kommune bei der Übernahme von Energieversorgungsunternehmen umfassend zu beraten (Bestimmung des Übernahmepreises, Bewertung und Erstellung von Entflechtungskonzepten).

In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche Kommunen (einzelne aber auch Zusammenschlüsse von Kommunen) und Energieversorgungsunternehmen unterschiedlicher Größe bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen mit und ohne Beteiligungslösung bundesweit erfolgreich anwaltlich beraten.

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Daniela Sahling
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -34
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: sahling@brs-rechtsanwaelte.de