Rekommunalisierung und ÖPP

(Re)kommunalisierung und Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP)

Sie tragen sich in der Kommune mit dem Gedanken, ob nach Auslaufen eines Konzessionsvertrages die Energieversorgung wieder in eigene Hände genommen werden soll. Sie fragen sich, ob Sie dies alleine oder nur mit privaten Partner umsetzen können und in welcher Weise Sie ein solches Vorhaben an besten und rechtssichersten umsetzen können.

Sie fragen sich, wie Sie als Kommune die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) so umsetzen können, dass für die Kommune das Nützliche mit dem Notwendigen verbunden werden kann.

Sie vertreten eine Kommune, kommunale Einrichtung, kommunales Unternehmen, welche(s) ihre/seine internen Prozesse oder die eigene Aufgabenerfüllung optimieren oder durch die Einbindung privater Dritter eine finanzielle Entlastung erreichen möchte.

Sie sind ein privates Unternehmen und interessieren sich für ein Gemeinschaftsprojekt auf dem öffentlichen Sektor oder wollen mit einem anderen privaten Unternehmen ein gemeinsames Projekt gestalten.

Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz bei der Bewertung, Planung und Umsetzung solcher Projekte zu Seite. Durch unsere fachübergreifenden Teams sind wir in der Lage, unterschiedliche rechtliche Fragestellungen aus dem Kommunal-, Gesellschafts-, Arbeits-, Vergabe- und Zivilrecht zu begleiten. Regelmäßig arbeiten wir bei solchen Projekten mit erfahrenen Kooperationspartnern hinsichtlich einer betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung zusammen. Soweit erforderlich, ziehen wir zusätzlich kompetente Netzwerkpartner hinzu, mit deren Hilfe wir auch kartellrechtliche Fusionskontrollverfahren durchführen.

Kommunen unterschätzen häufig, welche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit bestehen, um Aufgaben gemeinsam oder durch eine der Kommunen für eine andere Kommune besser und effizienter ausführen zu können. Wir beraten Sie gerne bei der Analyse, Entscheidungsfindung und Umsetzung solcher Vorhaben.

Unsere Fachkompetenz haben wir bereits bei unterschiedlichen Projekten in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, so haben wir diverse Gemeinden bei der Gründung von Energieversorgungsgesellschaften zwischen kommunalen und privaten Partnern unterstützt und unter anderem mehrere Joint ventures eines bundesweit agierenden Abfallentsorgungsunternehmens anwaltlich begleitet. Die arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Prüfung der Möglichkeiten und Risiken bei einem beabsichtigten Outsourcing gehören bei uns zum Tagesgeschäft.

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Daniela Sahling
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -34
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: sahling@brs-rechtsanwaelte.de