Kommunalrecht

Die Kommunalberatung ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im öffentlichen Sektor. Wir beraten und vertreten Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und sonstige Mandatsträger im kommunalen Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Von unseren in diesen Bereichen gewonnenen Erfahrungen profitieren auch unsere gewerblichen Mandanten. Die beidseitige Sicht der Dinge hilft uns, Interessengeflechte zu verstehen und verantwortungsbewusste Lösungen herbeizuführen.

Zusammen mit unserer Praxisgruppe Energie beraten wir Kommunen und Körperschaften bei der Umsetzung und Gestaltung von Privatisierungs- und Reorganisationsvorhaben und unterstützen diese auch bei der interkommunalen Abstimmung sowie im Bereich Public-Private-Partnership.

Beratungsschwerpunkte

  • Rekommunalisierung / Privatisierung
  • Interkommunale Kooperation
  • Gründung / Umstrukturierung von öffentlichen Unternehmen

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbarenwenden Sie sich bitte an:

Frau Uta Bendrich
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -15
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: bendrich@brs-rechtsanwaelte.de