Recht der öffentlichen Ersatzleistung

Wenn durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln Schäden drohen oder entstehen, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Einstandspflicht des Staates und seiner Behörden. In solchen und ähnlichen Fällen ist nur gut beraten, wer sein Vorgehen im Hinblick auf die Haftungsvoraussetzungen bereits frühzeitig so ausrichtet, dass Schäden vermieden oder anschließend wenigstens Ersatz verlangt und durchgesetzt werden kann.

In diesem sehr uneinheitlich geregelten und besonders rechtsprechungsgeprägten Bereich behalten wir den Überblick und bieten neben der Beratung zum Konfliktmanagement auch das Verfahren der Mediation an. Schnell, vertraulich und fair können so Auseinandersetzungen zwischen Investoren, Kommunen und Genehmigungsbehörden frühzeitig beigelegt werden.

Beratungsschwerpunkte

  • Enteignungsverfahren
  • Erstattungs-/Entschädigungsansprüche
  • Planfeststellungsrecht

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Uta Bendrich
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -15
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: bendrich@brs-rechtsanwaelte.de