Umweltrecht

Die Bedeutung des Umweltrechts hat in jüngster Zeit erheblich zugenommen. Zugleich hat sich die Regelungsdichte, nicht zuletzt durch zahlreiche europäische Vorgaben, ganz erheblich verändert. Eine umfassende öffentlich-rechtliche Beratung sowohl von Unternehmen als auch Kommunen verlangt daher eine besondere Kompetenz im Umweltrecht.

Umweltbelange spielen heute eine entscheidende Rolle bei der Realisierung von Bau- und Investitionsvorhaben und allen Bereichen der Anlagenzulassung. Vorausschauende Bauträger und Investoren sehen schon längst keinen Widerspruch mehr zwischen dem konkreten Vorhaben und der zeitgleichen verantwortungsbewussten Wahrnehmung von Umweltbelangen, weil Vorhaben nur dann langfristig erfolgreich und akzeptiert sein werden, wenn sie sich mit den ökologischen Bedürfnissen angemessen auseinandersetzen.

Beratungsschwerpunkte

  • Immissionsschutzrecht
  • Bodenschutzrecht/Altlasten
  • Abfallrecht
  • Genehmigungsverfahren

Kontakt:

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Frau Uta Bendrich
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