Bank- und Kapitalmarktrecht

Nicht zuletzt als Reaktion auf die letzte Finanzmarktkrise wird der Kapitalmarkt immer weiter reglementiert und stellt somit alle Marktakteure fortwährend vor neue Herausforderungen. Schon lange unterliegen nicht allein die Banken, sondern auch andere Kreditinstitute und Finanzdienstleister dem bankenrechtlichen Aufsichtsrecht! Wir stellen in unserer praktischen Tätigkeit häufig fest, dass dies den Marktakteuren häufig nicht bekannt ist und sich diese daher nicht nur haftungsrechtlichen Risiken aussetzen, sondern im Einzelfall sogar strafbar machen. Darüber hinaus müssen Sie auch in privatwirtschaftlichen Rechtsbeziehungen zahlreiche Besonderheiten berücksichtigen. Wie können Sie auf dem Kapitalmarkt Eigen- und Fremdkapital auftreiben? Wann sind Sie prospektpflichtig? Unterliegt das von Ihrem Unternehmen gewährte Darlehen dem Verbraucherdarlehensrecht und welche Konsequenzen hat dies? Wie vollstrecken Sie in Bankkonten?

Wir beraten bundesweit Banken, Kapitalanlagegesellschaften (z. B. geschlossene Fonds), deren Gründungsgesellschafter, Initiatoren und Funktionsträger, Beratungsunternehmen, Anlagevermittler sowie privatwirtschaftliche und kommunale Unternehmen. Wir gestalten individuelle Verträge, beraten unsere Mandanten rund um die Tätigkeit auf dem Kapitalmarkt, treten als Streitschlichter auf, vertreten sie sowohl im geschäftlichen Verkehr, als auch vor Gericht und setzen titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durch.

Beratungsschwerpunkte

Bankrecht

  • Beratung und Betreuung der Geschäftsverbindung von Bank und Kunde: Bankvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen, Konto und dessen Sonderformen, Zahlungsverkehr, Bankgeheimnis, Geldwäschegesetz
  • Beratung und Begleitung von Unternehmens- und Immobilienumfinanzierung (Verhandlungen mit der Bank, Grundpfandrechte und Personalsicherheiten, Vorfälligkeitsentschädigung, Zinsanpassungen, Kündigungsmöglichkeiten, etc.)
  • Kreditvertragsrecht: Erstellung von Darlehensverträgen, Verbraucherkreditverträgen, Kreditsicherung, Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag unter Einschluss der Verwertung der Sicherheiten im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung in das Bankvermögen eines Schuldners (z. B. Sparkonten, Giro-konten, Wertpapierdepots, etc.)

Kapitalmarktrecht

  • Rechtliche Beratung bei der Konzeption von Kapitalanlageprodukten; (geschlossene Fonds, Wertpapieremissionen, Aktienemissionen, Mezzanine-Finanzierungen), Übernahme der kompletten laufenden rechtlichen Betreuung, Erstellung von Sanierungs und Restrukturierungskonzepten sowie gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Begleitung der Erstellung von Verkaufsprospekten sowie der Zulassungs- und Prospektprüfungsverfahren
  • Beratung von Anlagevermittlern und Beratungsunternehmen in Bezug auf ihre Berufszulassung und Berufsausübung, die rechtlichen Anforderungen an die Beratung von Kunden, Hinweise auf präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Haftungsfällen wie das Erstellen von Beratungsprotokollen und Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Umfang der Aufklärungspflichten (z. B. Rückvergütung, Innenprovisionen).
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Banken, Anlageberatern, Anlagevermittlern, Finanz- und Versicherungsmaklern, Initiatoren, Emittenten Gründungsgesellschaftern und Funktionsträgern (z. B. Treuhandgesellschafter, Mittelverwendungskontrolleure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) im Falle von Prospekthaftung und Vertriebshaftung
  • Beratung bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden (BaFin)

Weiterführende Links:

Mezzanine Finanzierung

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

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Frau Isensee
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -11
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: isensee@brs-rechtsanwaelte.de