OLG Frankfurt am Main: Keine Fehler im Prospekt zum zweiten Börsengang der Telekom

05.09.2013 | 

Das OLG Frankfurt am Main hat in dem seit 2008 nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geführten Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG entschieden, dass der Prospekt zum zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG keinen Prospektfehler enthalte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 23 Kap 2/06, Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt - XI ZB 9/13).

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malte Beuster



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