Bundeskabinett verschärft die Regeln für den "grauen Kapitalmarkt"

13.11.2014 | 

Das Bundeskabinett hat am 12. November 2014 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Dieser sieht weitere Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor. Insbesondere wurde die Prospektpflicht erweitert. Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmeregelungen für Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements und den Bereich des Crowdfunding.



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