Aktualisierter Leitfaden des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Konzessionsverträgen

27.05.2015 | 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur ihren Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen überarbeitet hat. Seit dem 21.05.2015 ist der Leitfaden auf der Seite des Bundeskartellamts abrufbar.

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitfaden/Leitfaden%20-%20Vergabe%20von%20Strom-%20und%20Gaskonzessionen.html;jsessionid=2CE0256A6DFCAB8B84565F0FD5F16B27.1_cid378?nn=3591568

Der Leitfaden wurde insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu folgenden Punkten erheblich überarbeitet:

  • Inhouse-Vergabe
  • Auswahlkriterien
  • Datenherausgabe

Bei der zukünftigen Gestaltung von Ausschreibungsverfahren dürfte es ratsam sein, sich auch an diesem Leitfaden zu orientieren. Wir wünschen eine interessant Lektüre und stehen für Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



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