Aktuelles zum smart-metering und zum roll-out

20.02.2019 | 

Das BSI hat unter dem 31.01.2019 den Stand der Produktzertifizierungen nach BSI für die Umsetzbarkeit intelligenter Messsysteme bekannt gemacht.

https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/Marktanalyse_Smart-Metering_310119.html

Danach gilt Folgendes:

  • Die für den sicheren Betrieb intelligenter Messsysteme notwendige Infrastruktur (Smart-Meter-Gateway-Administratoren und Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur) steht vollständig zur Verfügung.
  • 31 Unternehmen sind derzeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator beim BSI registriert und bieten Dienstleistungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs der intelligenten Messsysteme an.
  • Zur Wahrung der Privatsphäre und Vertraulichkeit werden die übermittelten Messwerte der Verbraucherinnen und Verbraucher verschlüsselt und integritätsgesichert. Die hierfür nötigen digitalen Zertifikate werden derzeit von zehn Zertifizierungsdienstleistern angeboten.
  • Mit der Anpassung ihrer Prozesse hat auch die Energiewirtschaft sichergestellt, dass Daten aus den intelligenten Messsystemen empfangen und verarbeitet werden können.
  • Bislang ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) vom BSI zertifiziert worden. Am 12. Dezember 2018 wurde das Zertifikat für das von der Power Plus Communications AG und OpenLimit SignCubes AG entwickelte SMGW erteilt.
  • Aktuell befinden sich acht weitere Smart-Meter-Gateway-Hersteller im Zertifizierungsverfahren des BSI.

[Quelle: Presseerklärung BSI]

Wichtig:

Da bislang nur ein SMGW zertifiziert wurde, kann das BSI die technische Möglichkeit für den Rollout mit Einbaupflicht nicht feststellen. Der freiwillige Einbau ist aber bereits möglich.

Das BSI wird laufend (abhängig von erfolgten weiteren Zertifizierungen), spätestens aber jährlich zum 31. Januar über den Stand der Zertifizierungen und die eigene Marktanalyse berichten. Da sich derzeit acht weitere SMGW im Zertifizierungsprozess befinden, ist es möglich, dass ggf. noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für die Rollout-Einbauverpflichtung erfüllt werden könnten.

 

Redaktion:

Rechtsanwältin Wibke Reimann

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