Viele Bundesländer ziehen bei Carsharing nach

Carsharing, Auswahlverfahren, stationsbasierte Carsharing-Anbieter, Eignungsvorgaben, Auskunftspflichten
08.10.2019 | 

Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Carsharinggesetz vom 05.07.2017 Rahmenbedingungen für die Einrichtung und Vergabe stationsbasiertem Carsharing für Bundesfernstraßen auf den Weg gebracht. Das Gesetz regelt u.a. Bevorrechtigungen für das Parken und enthält Vorgaben für die Durchführung eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens für stationsbasierte Carsharing-Anbieter (§ 5 Abs. 2 CSgG). Der praktische Nutzen war bislang begrenzt, da Carsharing-Anbieter vorzugsweise in Städten und Gemeinden ihre Leistungen anbieten wollen und hierfür auf die Sondernutzung vorrangig von Stadt- und Gemeindestraßen angewiesen sind.

 

Nunmehr haben einige Bundesländer eigene Bestimmungen zum Carsharing erlassen, die teilweise über die Regelungen des Bundesrechts hinausgehen, z.B. kann nach dem Bremischen Landes-Carsharinggesetz von den Eignungsvorgaben abgewichen werden. Zudem sind weitergehende Auskunftspflichten vorgesehen.

 

Mittlerweile haben folgende Bundesländer eigene landesspezifische Regelungen zum stationsbasierten Carsharing erlassen:

 

  • Land Bremen, Bremisches Landes-Carsharinggesetz vom 28.08.2019
  • Land Baden-Württemberg, § 16a Straßengesetz für Baden-Württemberg vom 05.02.2019, gültig seit 16.02.2019
  • Land Nordrhein-Westfalen, § 18a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen, veröffentl. im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) vom 26.02.2019, Ausgabe 2019 Nr. 6 vom 12.03.2019
  • Freistaat Bayern, Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern vom 31.07.2018, veröffentl. in Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2018
  • Freistaat Thüringen, § 18a Thüringer Straßengesetz vom 30.07.2019, veröffentl. im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Ausgabe Nr. 9 vom 19. August 2019

 

Damit ist nun jedenfalls in diesen Bundesländern eine Umsetzung stationsbasierter Carsharing-Projekte möglich.

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