Vertragscontrolling

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft sind einem steten Wandel unterworfen. Dies liegt daran, dass sowohl der Gesetzgeber, als auch Behörden häufig neue Regelungsvorgaben schaffen, die dann von Gerichten teilweise auch noch unterschiedlich bewertet werden. Bei Verbraucherverträgen spielt auch eine Rolle, dass die Verbraucherzentralen vermehrt Abmahnungsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen betreiben, wenn sie bestimmte Klauseln für rechtswidrig halten. So werden mittlerweile auch Klauseln in Verträgen zum Prozessrisiko, die von Kunden in der Vergangenheit in der Regel unbeanstandet blieben und somit gerichtlich selten überprüft wurden.

 

Dies erfordert von den Energieversorgungsunternehmen eine laufende Beschäftigung damit, ob durch Änderungen in der Gesetzgebung oder durch Gerichtsentscheidungen eine Änderung in den bereits verwendeten Verträgen erforderlich sein könnte.

 

Energieversorgungsunternehmen möchten in der Regel ihre Vertragsbedingungen nicht ständig ändern, sondern notwendige Änderungen möglichst gebündelt und kostengünstig im Zusammenhang mit anderen geplanten Preisänderungen umsetzen. Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen ein Vertragscontrolling für Ihre Energielieferverträge an. Zu unserem Vertragscontrolling gehört:

  • eine Bestandsaufnahme Ihrer Vertragsmuster getrennt nach Vertragstypen (Grundversorgung, Sonderkunden mit und ohne RLM, Festpreis etc.)


  • eine Erstprüfung für den Fall, dass Ihre Verträge nicht von uns erstellt wurden oder wenn seit der Erstellung der Verträge bereits mehr als 9 Monate vergangen sind.


  • eine regelmäßige Information zu notwendigen Vertragsänderungen: Wir fassen für Sie zu zwei festen Terminen im Jahr die von Ihnen grundsätzlich zu berücksichtigenden Rechtsänderungen schriftlich zusammen und geben Ihnen Empfehlungen dazu ab, welche Rechtsänderungen in welchen von Ihnen verwendeten Vertragsmustern berücksichtigt werden sollten. Die Termine können wir selbstverständlich individuell mit Ihnen vereinbaren.


  • Ad-hoc-Meldungen: Sollten sich außerhalb der vereinbarten Termine wichtige Rechtsänderungen ergeben, deren Umsetzung keinen Aufschub duldet, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, in welchen der von Ihnen verwendeten Verträgen welche Änderungen notwendig sind. Selbstverständlich stimmen wir uns mit Ihnen telefonisch ab, welche der empfohlenen Änderungen in welcher Weise berücksichtigt werden sollten oder nicht.


  • eine individuelle Vertragsprüfung und -anpassung: Auch bei unserem Vertragscontrolling bleiben wir unserem Beratungsansatz, dass grundsätzlich die individuellen Besonderheiten des Mandanten im Vordergrund stehen, treu. Wir stimmen mit Ihnen individuell ab, ob und in welchem Umfang sowie für welche Vertragsmuster eine Änderung der Verträge tatsächlich vorgenommen werden soll. Nicht jedes Unternehmen möchte jede Änderung der Rechtsprechung immer umsetzen, sondern geht Restrisiken unter Abwägung der Vor- und Nachteile ein.

 

Wenn Sie Interesse an unserem Vertragscontrolling haben, sprechen Sie uns gerne an.