BFH: Vergleich über Abfindung bei Streit über Erbschaft an Anteil einer Personengesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn
Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden, dass bei Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung eines Streits zwischen potentiellen Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, derjenige einen Veräußerungsgewinn erzielt, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter hätte werden können. Dieser Veräußerungsgewinn muss bei der Personengesellschaft festgestellt werden (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - IV R 15/10). Ansprechpartner: Rechtsanwalt Malte Beuster