BGH: Bank muss Kunden bei Festpreisgeschäft mit Zertifikaten nicht über Gewinnmarge aufklären

18.09.2013 | 

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern entschieden. Unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10; Urt. v. 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11) hat der XI. Zivilsenat entschieden, dass die beratende Bank den Kunden im Fall eines Festpreisgeschäfts mit Zertifikaten weder über ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären muss, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 2013 - XI ZR 332/12).

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. (FH) Malte Beuster




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