LG Stuttgart: Freispruch für gedopten Radprofi Schumacher in Betrugsprozess

30.10.2013 | 

Das LG Stuttgart hat den Radprofi Stefan Schumacher mit Urteil vom 29.10.2013 im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Doping-Sünder vom Betrugsvorwurf freigesprochen, seinen ehemaligen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben.

 

Schumacher hatte bei der Tour de France 2008 Doping zunächst geleugnet. Später war er positiv getestet und gesperrt worden. Das Gericht folgte mit seinem Urteil Schumachers Argumentation, Holczer müsse von Doping im Team Gerolsteiner gewusst haben und könne daher nicht betrogen worden sein. Holczer, als Zeuge an dem Prozess beteiligt, hatte das stets vehement bestritten.

 

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Martin Friedrich kam nach 19 Prozesstagen zu dem Schluss, dass der inzwischen 32 Jahre alte Nürtinger Radprofi Holczer nicht, wie in der Anklage formuliert, um drei Monatsgehälter betrogen hat. Das Dopingklima im Team Gerolsteiner sei "doch eher freundlich" gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aussagen Holczers reichten nicht, "um von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein". Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.

 

 Mit ähnlichen Vorwürfen wie Schumacher war auch Jan Ullrich schon konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Bonn stellte die Ermittlungen gegne ihn 2008 aber ein, nachden Ullrich 250.000 Euro für gemeinnützige Zwecke gezahlt hatte. Zu einem Betrugsprozess kam es nicht. Schumacher dagegen verzichtete auf einen Deal mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, bevor der Prozess am 10. April begann. Gegen eine Zahlung von 10.000 bis 15.000 Euro hätte er sich nach Angaben seiner Anwälte den Prozess ersparen können.

 

Der Baden-Württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) forderte nach dem Freispruch die Einführung eines Straftatbestands für Dopingbetrug: "Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hat klar gezeigt, dass dopende Berufssportler derzeit mit Mitteln des Strafrechts kaum zu belangen sind. Dabei manipulieren sie nicht nur den Sport an sich, sondern auch einen wirtschaftlichen Wettbewerb um Prämien, Antrittsgelder, Werbe- und Sponsorenverträge - und genau den muss der Staat wirksam schützen. Deshalb brauchen wir einen neuen Straftatbestand des Dopingbetrugs." Baden-Württemberg hat im Frühjahr eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht.

 

(Quelle: Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.10.2013)



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