Weihnachtsgeld auch für ausgeschiedene Arbeitnehmer?

15.11.2013 | 

Bonuszahlungen liegen nach wie vor im Trend. Arbeitgeber nutzen vermehrt dieses beliebte Mittel der Mitarbeitermotivation, um die Leistungsbereitschaft ihrer Arbeitnehmer zu steigern. Damit diese - teilweise erheblichen - Vergütungen nicht jedoch auch an ausscheidende Arbeitnehmer gezahlt werden müssen, verbinden viele Arbeitgeber ihre Zahlungszusagen mit dem Erfordernis künftiger Betriebstreue. Arbeitnehmer, die vor einem bestimmten - vertraglich festgelegten - Zeitpunkt das Unternehmen verlassen, erhalten dann überhaupt keine Sondervergütung, auch wenn sie ihre Gegenleistung größtenteils oder sogar vollständig erbracht haben. Dieser Praxis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Woche allerdings eine Absage erteilt. Die Erfurter Richter urteilten, dass solche Stichtagsklauseln bei Sonderzahlungen, die sowohl die erbrachte Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue honorieren sollen, unwirksam sind (Urt. v. 13.11.2013 - Az. 10 AZR 848/12). ...



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