EU verlängert Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung

15.01.2014 | 

Die EU-Kommission hat die Übergangsfrist für die Einführung des einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftverfahrens SEPA um ein halbes Jahr verlängert. Die Frist für die Umstellung läuft weiterhin am 01. Februar 2014 aus. Allerdings können Zahlungen in einem anderen als dem SEPA-Format noch bis zum 01. August 2014 akzeptiert werden.


Die SEPA-Zahlverfahren sollten ab dem 01. Februar 2014 die nationalen Zahlverfahren endgültig ablösen (vgl. hierzu Recht aktuell Bank- und Kapitalmarktrecht Nr. 8 vom 12. September 2013). Die Umstellung sei bisher jedoch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zum 01. Februar 2014 zu ermöglichen, so dass eine Verlängerung der Übergangsfrist für notwendig erachtet wurde.

Insbesondere Unternehmen, die sich von ihren Kunden Einzugsermächtigungen haben einräumen lassen (wie z. B. Energieversorgungsunternehmen, Hausverwaltungen, IT Dienstleister) sollten die Umstellung bereits vollzogen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie spätestens jetzt aktiv werden! Gerne stehen wir Ihnen bei der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren beratend zu Seite.



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