OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 2013, Az. 10 ME 88/12 "Beanstandung der Kommunalaufsicht rechtmäßig - Konzessionsvergabe rechtswidrig"
Es liegt nun die erste oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung zu der Frage vor, in welchem Umfang die § 1 EnWG-Ziele bei einer Konzessionsvergabe berücksichtigt werden müssen. Nach dem OVG Lüneburg müssen die § 1 EnWG-Ziele mindestens mit 50 % berücksichtigt werden. Dem Urteil kann zwar dem Grunde nach zugestimmt werden, in seinen Nuancen ist es jedoch kritisch zu hinterfragen.
Veröffentlicht in EWeRK 2013, S. 344.