ArbG Berlin: Hertha-Profi hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Training der Lizenzmannschaft

18.02.2014 | 

Fußballprofi Peer Kluge darf nicht am Training der Lizenzmannschaft von Hertha BSC teilnehmen und muss sich mit dem Einsatz in der zweiten Mannschaft begnügen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Beschluss vom 18.02.2014 entschieden und damit einen Eilantrag Kluges abgelehnt (Az. 38 Ga 2145/14). Der Beschluss kann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Hertha BSC hatte Kluge angewiesen, vorübergehend am Trainings- und Spielbetrieb der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollte Kluge erreichen, wieder am Profitraining teilnehmen zu können. Der antrag hatte vor dem ArbG Berlin keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich der Spieler arbeitsvertraglich verpflichtet, auch an einem Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Diese vertragliche Bestimmung sei rechtsunwirksam und für beide Vertragsparteien bindend.


(Quelle: Pressemitteilung des ArbG Berlin Nr. 5/14 vom 18.02.2014)



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