Das neue Niedersächsische Landesvergabegesetz wurde verabschiedet - was ändert sich 2014?

11.03.2014 | 

Seit Januar 2014 gilt in Niedersachsen das neue Landesvergabegesetz (NTVergG). Das Gesetz hält zahlreiche Neuerungen - insbesondere für Stadtwerke - vor. Waren niedersächsische Stadtwerke in der Vergangenheit, als Sektorenauftraggeber im Unterschwellenbereich, grundsätzlich von den vergaberechtlichen Vorgaben freigestellt, hat sich dies grundlegend durch das NTVergG geändert. Der Aufsatz soll sowohl den Kommunen als auch den Stadtwerken einen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten nach dem NTVergG geben.

 

Veröffentlicht in EWeRK 2014, S. 10



# Tags: Veröffentlichungen, Vergaberecht, Dr. Fatima Massumi-Kindermann