LG Dortmund: Handballvereine nicht zur entschädigungslosen Abstellung von Nationalspielern verpflichtet
Deutsche Handballclubs müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Dies hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 14. Mai 2014 (Az.: 8 O 46/13) in einem Grundsatzurteil entschieden. Für die Dauer der Abstellung seien Kompensationszahlungen zwingend erforderlich. Außerdem könne es nicht sein, dass die Vereine weiterhin verpflichtet seien, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auch noch auf eigene Kosten zu versichern. Hier stünden die Verbände in der Pflicht.
Geklagt haben insgesamt 16 deutsche Vereine. Die Musterklage wurde vom Forum Club Handball (FCH) finanziert. Zahlreiche europäische Vereine haben sich in der Interessenvereinigung zusammengeschlossen. Die IHF zahlt zwar bei Weltmeisterschaften Abstellgebühren und Versicherungen. Im Gegensatz zur Europäischen Handball-Föderation (EHF) ist eine Regelung darüber aber beim internationalen Verband nicht vertraglich fixiert. Das wollen die Clubs jedoch genauso erreichen wie mehr Mitspracherecht bei der IHF. Zwischen der EHF und den Clubs gibt es bereits das Professional Handball Board (PHB). Dieses Gremium trifft alle wichtigen Entscheidungen im europäischen Handball gemeinsam. So eine Konstellation streben die Clubs auch mit der IHF an, die das bisher verweigert.
Die Details künftiger Abstellvereinbarungen müssen laut Urteil zwischen den Vereinen und den Verbänden ausgehandelt werden. Das betreffe auch eine genaue Absprache der Länderspiel- und Turniertermine. Das LG hält sogar eine Deckelung der Nationalmannschaftstage für angemessen und erforderlich. Das Dortmunder Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handballweltverband (IHF) behalten sich Rechtsmittel vor.
(Quelle: LG Dortmund - 8 O 46/13)