Bundeskabinett verschärft die Regeln für den "grauen Kapitalmarkt"
Das Bundeskabinett hat am 12. November 2014 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Dieser sieht weitere Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor. Insbesondere wurde die Prospektpflicht erweitert. Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmeregelungen für Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements und den Bereich des Crowdfunding.