Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft – BGH, Urt. v. 21. Februar 2017 – XI ZR 381/16 –

01.03.2017 | 

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden, dass es unerheblich sei, ob die klagenden Bankkunden, die anlässlich eines Präsensgeschäfts erteilte (fehlerhafte) Belehrung in Übereinstimmung mit der beklagten Bank stillschweigend richtig verstanden haben. Denn der Verbraucher sei hier zu seinen Gunsten zwingend in Textform zu belehren, so dass die Widerrufsbelehrung nicht anhand eines konkludenten gemeinsamen Verständnisses der Vertragsparteien korrigiert werden könne. Auf die Kausalität des Beratungsfehlers komme es nicht an.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache jedoch an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil dieses der Frage nachzugehen habe, ob die Kläger mit der Ausübung des Widerrufsrechts gegen Treu und Glauben verstoßen haben.



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