Grüner Strom aus der Region - die neue regionale Grünstromkennzeichnung

Grünstromkennzeichnung, EEG-Anlagen, Regionalnachweis, Doppelvermarktungsverbot, erneuerbare Energien
01.04.2019 | 

Seit dem 01. Januar 2019 gibt es eine neue Möglichkeit der Vermarktung von regenerativ erzeugtem Strom. Der sog. Regionalnachweis ermöglicht es Betreibern von EEG-Anlagen und Energieversorgern künftig, ihren Kunden gezielt regenerativ erzeugten Strom aus der Region anzubieten. Als „regional erzeugt“ gilt dabei Strom aus EEG-Anlagen, die sich in einem Umkreis von maximal 50 km zum Postleitzahlgebiet des belieferten Letztverbrauchers befinden. Das Umweltbundesamt stellt hierbei durch das neu eingeführte Regionalnachweissystem - ganz im Sinne des Doppelvermarktungsverbotes - sicher, dass die regionale Eigenschaft nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird.

Betreiber von EEG-Anlagen können sich auf diesem Weg für ihren erzeugten Strom den entsprechenden Regionalnachweis ausstellen lassen und diesen Nachweis bei der Veräußerung des Stroms weitergeben. Energieversorger, die diesen Strom in ihr Portfolio aufnehmen, können ihn dann auf Grundlage des Regionalnachweises gezielt als regionalen Grünstrom bewerben und vermarkten. Bisher konnte solcher Strom trotz regenerativer Erzeugung nur noch als sog. Graustrom angeboten werden, wenn der Anlagenbetreiber hierfür gleichzeitig vom Netzbetreiber die Marktprämie in Anspruch nahm, weil der Anlagenbetreiber das Recht zur Stromkennzeichnung  „aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ hierbei gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG an den Netzbetreiber abgeben musste. Eine Vermarktung als Grünstrom war Anlagenbetreibern daher nur im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung bei vollständigem Verzicht auf die Marktprämie möglich. Der neue regionale Grünstromnachweis schließt diese Lücke nun. 

Anlagenbetreiber, die auf diese Vermarktungsform setzen, müssen allerdings einen Abschlag von 0,1 ct/kWh auf die Marktprämie in Kauf nehmen, da der Gesetzgeber unterstellt, dass bei der Vermarktung als regionaler Grünstrom am Markt höhere Preise erzielt werden können als bisher mit ungekennzeichnetem Graustrom.   

Die gesetzliche Grundlage der neuen Regionalkennzeichnung bildet § 79a EEG in Verbindung mit der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV), die am 21. November 2018 in Kraft getreten ist. 

 

KONTAKT

Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christian Dümke

Herausgeber: Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Um einen Termin zur vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat ENERGIE:

Tel.: +49 (0)30 89 04 92 – 12

Fax: +49 (0)30 89 04 92 – 10

E-Mail: energie@brs-rechtsanwaelte.de 

Unser Newsletter wird nach sorgfältig ausgewählten Unterlagen erstellt. Diese Veröffentlichung verfolgt ausschließlich den Zweck, bestimmte Themen anzusprechen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Anwendung im konkreten Fall kann eine Haftung nicht übernommen werden. Sollten Sie weitere Fragen zu den angesprochenen Themen haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner. Der Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe gestattet. 

Sie sind berechtigt, einer Direktwerbung jederzeit telefonisch, schriftlich oder per Email an datenschutz@brs-rechtsanwaelte.de mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Wenn Sie die Publikation nicht mehr erhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Partnerschaftsregister: Amtsgericht Berlin, Registernummer: PR 1040 B, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, Tel.: +49 30 – 890492-0, Fax: +49 30 – 890492-10, E-Mail: brs@brs-rechtsanwaelte.de

 

 



# Tags: News, Energierecht, Dr. Christian Dümke