- Neuigkeiten von der Bundesnetzagentur - Die Marktkommunikation 2020 ist umzusetzen!
Ab dem 01.12.2019 sind die Vorgaben der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation 2020 von allen Marktteilnehmern umzusetzen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Messwerte im Backend-IT-System des Messstellenbetreibers zu verarbeiten und zu verteilen sind. Die Unternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig auf die Umsetzung vorbereiten.
Das OLG Düsseldorf hat die anhängigen Beschwerdeverfahren von 15 Stadtwerken gegen die Festlegung BK 6-18-032 mit Beschluss vom 29.04.2019 zurückgewiesen. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Mit einer Entscheidung vor dem 01.12.2019 ist dort aber nicht zu rechnen.
Weitere Informationen unter www.bundesnetzagentur.de – Beschlusskammer 6
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