Der EEG-Anlagenbetreiber als Energieversorgungsunternehmen
Bei der eigenständigen Vermarktung regenerativen Stroms durch den Anlagenbetreiber ergeben sich eine Reihe von Rechtsfragen. Zu beachten ist dabei sowohl die rechtliche Einordnung des EEG-Anlagenbetreibers als Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromlieferant als auch die besonderen rechtlichen Pflichten, die hierdurch für die Energielieferungen nach dem EEG, dem EnWG und dem StromStG entstehen.
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