Der EEG-Anlagenbetreiber als Energieversorgungsunternehmen

12.11.2019 | 

Bei der eigenständigen Vermarktung regenerativen Stroms durch den Anlagenbetreiber ergeben sich eine Reihe von Rechtsfragen. Zu beachten ist dabei sowohl die rechtliche Einordnung des EEG-Anlagenbetreibers als Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromlieferant als auch die besonderen rechtlichen Pflichten, die hierdurch für die Energielieferungen  nach dem EEG, dem EnWG und dem StromStG entstehen.

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# Tags: Veröffentlichungen, Energierecht, Dr. Christian Dümke