Reduzierter Umsatzsteuersatz für Gas und Wärme sowie potentieller Wegfall der Gasumlage
1. Umsatzsteuersenkung für Gas und Wärme
Heute, am 30. September 2022 hat der Bundestag die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferungen mit Wirkung zum 01. Oktober 2022 beschlossen. Die Umsatzsteuersenkung ist bis zum 31. März 2024 befristet. Die Absenkung erfolgt auf 7 %. Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Eine Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt, aber in den nächsten Wochen zu erwarten. Auf den letzten Metern wurde die Absenkung auf die Wärmeversorgung erweitert.
2. Schicksal der Gasbeschaffungsumlage
Auch wenn die Bundesregierung die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage angekündigt hat, ist die Abschaffung dieser Umlage noch nicht beschlossen worden. Die am 29. September 2022 angekündigte Abschaffung der Gasumlage ist durch eine Verordnung noch nicht umgesetzt. Eine Abschaffung wird deshalb erst in den nächsten Wochen erwartet. Aktuell sollten Kunden deshalb noch nicht individuell informiert werden! Beim Preisblatt könnte aber ein Hinweis gegeben werden, dass für den Fall der Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage, diese nicht erhoben und die Kunden insoweit gesondert informiert werden. Zu beachten ist, dass sich die aktuellen Diskussionen um die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage nur auf diese, nicht aber auf andere Umlagen, wie z.B. die Gasspeicherumlage, Biogasumlage oder Konvertierungsumlage beziehen.
Hinsichtlich der Gasumlage liegen derzeit nur Verordnungsentwürfe vor, die bisher eine Verlängerung der Abschlagszahlungsfristen für Importeure bewirken. Dies ist die Vorstufe dazu, dass tatsächlich keine Gelder an diese abfließen, bevor über das Schicksal der Gasumlage final entschieden wurde.
Sollte die Abschaffung kommen, so wird dies voraussichtlich auch rückwirkend zum 01. Oktober 2022 umzusetzen sein.
Redaktion:
Rechtsanwältin Wibke Reimann
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