Aktuelles
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES BAG
Der Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis ohne konkreten Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht (mehr) entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt. mehr erfahren
Darlehen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter und deren Qualifizierung als Verbraucherdarlehen
In der Praxis ist es nicht unüblich, dass Gesellschaften ihren Gesellschaftern Darlehen gewähren, um diesen beispielsweise den Erwerb von Geschäftsanteilen zu ermöglichen. Hierbei wird regelmäßig übersehen, dass es sich bei...mehr erfahren
Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Bankentgelten
In den letzten Monaten sind zahlreiche neue Entscheidungen zur Zulässigkeit von Bankentgelten ergangen. Die von den Banken zu erbringenden Dienstleistungen sind wie alle Dienstleistungen grundsätzlich entgeltpflichtig (Zinsen...mehr erfahren
Kurzinfo für Gasnetzbetreiber! Beschwerdefrist gegen Festlegungsbescheid der Bundesnetzagentur läuft am 20. Mai 2011 ab! Hier: Dienstleistungsverträge in der Kostenprüfung
Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass am 20. Mai 2011 die Beschwerdefrist gegen den Festlegungsbescheid zu den Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des...mehr erfahren
Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitsvertragsgestaltung
I. Pauschale Abgeltung von Überstunden - BAG, Urteil vom 01. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Nach dem Urteil des BAG ist eine Klausel mit dem Inhalt "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten"...mehr erfahren
Schadensersatzverpflichtung der Bank bei Vermittlung von Swap-Geschäften
Mit aktuellem, Aufsehen erregendem Urteil vom 22. März 2011, Az: XI ZR 33/10, hat der Bundesgerichtshof die Deutsche Bank AG verpflichtet, einem Kunden, einem mittelständischem Unternehmen, den Schaden zu ersetzen, der dem Kunden...mehr erfahren
EWERK JAHRGANG 11/5/2011 POOLING
Beschluss der 8. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur vom 26. September 2011 Az. Bk 8 11/015mehr erfahren