Aktuelles
KURZINFO IMMOBILIENRECHT
I) Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zu den Rechten des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds 1. Ausgangslage Mit unseren Kurzinfos Nr. 2...mehr erfahren
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendung der Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts - Auswirkungen auf Kündigungsfristen bei Wohnraummietverträgen & Gesetz zur Änderung der Kündigungsfristen bei Altmietverträgen
I) Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendung v. Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts - Auswirkungen auf Kündigungsfristen bei Wohnraummietverträgen Mit In-Kraft-Treten des...mehr erfahren
Wichtige Informationen zum Jahresanfang
Das Bundeskartellamt hat unter dem 25. Januar 2005 seine Rechtsauffassung zur rechtlichen Bewertung langfristiger Gaslieferungsverträge zwischen Ferngasunternehmen und Weiterverteilern vorgestellt und bittet bis zum 28. Februar...mehr erfahren
KURZINFO ZIVILRECHT
Inhaberinnen und Inhaber von Forderungen sollten wie in jedem Jahr eine mögliche Verjährung offener Ansprüche zum Jahresende prüfen. Da sich mit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wichtige...mehr erfahren
Aktuelle Urteile des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den Rechten des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds
1. Grundlagen der Entscheidungen a. Grundsatzentscheidungen des II. Senats - Urteile in sechs Verfahren am 14. Juni 2004 Wie wir bereits in der letzten Ausgabe unserer Reihe "Recht aktuell" zum Immobilienrecht vom 22....mehr erfahren
Unbundling - Herausforderung für Energieversorger
Der Gesetzentwurf enthält in den §§ 6-10 verschiedene Instrumente für vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit ihrer Netzbetreiber von anderen Tätigkeitsbereichen der...mehr erfahren
Emissionshandel - der Countdown läuft!
Die aktuelle Gesetzesfassung wird als BT-Drs. 15/3250 geführt und kann als Arbeitsversion bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Internet unter www.dehst.de herunter geladen werden.mehr erfahren