Geschlossene Fonds
Wir sind der anwaltliche Berater für den geschlossenen Immobilienfonds.
Wir beraten Geschäftsführungen geschlossener Immobilienfonds im Alltag: Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor und helfen diese durchzuführen und beantworten alle Rechtsfragen, die sich aus der täglichen Praxis heraus oder aus dem Kreis der Gesellschafter ergeben.
Wir helfen in der Krise: Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung, einer politischen Entscheidung oder veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Fonds zum Sanierungsfall! Wir erarbeiten im Auftrag von Geschäftsführungen rechtliche Sanierungskonzepte, führen Sanierungsverhandlungen mit den finanzierenden Banken und ggf. sonstigen Vertragspartnern ebenso wie Verhandlungen über die wirtschaftliche Verwertung, d.h. Veräußerung der gesellschaftseigenen Immobilie. Wo erforderlich vertreten wir Gesellschaftergruppen, die wir in Form von fondsbezogenen Interessengemeinschaften bündeln, im Rahmen von Gesellschafterversammlungen und bringen uns für diese in die Entwicklung von Sanierungskonzepten gestaltend mit ein.
Wir stehen Geschäftsführungen auch in der Insolvenz zur Seite: Schon im Vorfeld beraten wir Sie bei der Entscheidung ob und wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist; wir bereiten diesen für Sie vor, reichen diesen mit Ihrer Vollmacht für Sie ein und begleiten Sie als Verfahrensbevollmächtigter im Rahmen der Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter.
Kontakt:
Ansprechpartner für diesen Bereich sind:
Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:
Frau Susanne Isensee
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -11
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: isensee@brs-rechtsanwaelte.de
Frau Viola Förster
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -20
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: foerster@brs-rechtsanwaelte.de