Körperschaften des Öffentlichen Rechts

Seit langem beraten und vertreten wir bundesweit verschiedene Gebiets- und Selbstverwaltungskörperschaften, darunter insbesondere Kreise, Städte und Gemeinden, die innerhalb der örtlichen Gemeinschaft vielfältigste Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Dabei unterliegen sie einem umfassenden Regelungsregime, das in seiner Komplexität und Reichweite oftmals kaum zu überschauen ist. 

Daher haben wir uns in diesem Bereich inhaltlich spezialisiert und unterstützen unsere Mandanten bei der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer oftmals auch politisch geprägten öffentlichen Belange. Neben der nötigen Sensibilität erlaubt auch unsere überregionale Tätigkeit eine reichhaltige Erfahrung zum Wohle unserer kommunalen Mandanten.

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Uta Bendrich
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -15
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: bendrich@brs-rechtsanwaelte.de