Energierecht

Das Energiewirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die überwiegend auf europäischen Vorgaben beruhen und sich in einem steten Anpassungsprozess befinden. Flankiert werden diese gesetzlichen Vorgaben durch ergänzende Festlegungen der Regulierungsbehörden. Wir helfen unseren Mandanten, sich in diesem Regelungsdschungel zurecht zu finden und zugleich eigene Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen wahrzunehmen.

Sie benötigen in Ihrer Funktion als Energielieferant, -abnehmer oder Netzbetreiber oder Kommune Hilfe bei der Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung von Energieliefer-, -bezugs- oder Netzverträgen (u.a. Netzentgeltverfahren, Lieferantenrahmen-, Netzanschluss-, Anschlussntzungs-, Netzkopplungs-, Bilanzkreis- oder Pachtverträge) oder Sie haben Fragen zu aktuellen energierechtlichen Themen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Bewältigung Ihres Tagesgeschäfts als auch bei der Lösung strategischer Fragestellungen (z.B. zur Anreizregulierung, Umsetzung von Wärmekonzepten oder Projekten zum EEG oder KWKG). Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei Konflikten und/oder Verhandlungen mit Vertragspartnern, Regulierungs- und Kartellbehörden oder der Energieaufsicht. Gemeinsam mit strategischen Kooperationspartnern (Ingenieurbüros und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen) beraten wir unsere Mandanten umfassend in Projekten, unter anderem zur rechtlichen und organisatorischen Entflechtung, zur Energiebezugsoptimierung, zum Contracting, (Re)kommunaliserung der Energieversorgung oder bei der Umsetzung von Netzübernahmen.

Wir beraten zu allen Sparten, d.h. neben Strom und Gas auch zu Wärme und Wasser.