Contracting

Wir beraten Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und Großabnehmer bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Contracting-Verträgen. Wir gestalten für Sie insbesondere Errichtungs-, Wärmelieferungs- und Energiedienstleistungsverträge. Die Vertragsgestaltung und -prüfung bieten wir entweder separat oder aber im Rahmen einer umfassenden Projektgestaltung an. Dabei berücksichtigen wir sowohl die energiewirtschaftlichen, steuerlichen als auch zivilrechtlichen (Schutz vor Eigentumsverlust) Vorgaben.

"Contracting" ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Energie- Dienstleistungen. Der wesentliche Gedanke des "klassischen" Contracting ist es, dass das Energieversorgungsunternehmen auf eigene Kosten im Gebäude des Kunden eine Energieerzeugungsanlagen errichtet, so dass der Kunde die Investition nicht auf einmal tragen muss. Stattdessen liefert das Energieversorgungsunternehmen an den Kunden z.B. Wärme oder Dampf aus der eigens für den Kunden errichteten Erzeugungsanlagen, die für die Laufzeit des Vertrages zumindest im wirtschaftlichen Eigentum des Energieversorgungsunternehmens stehen.

Eine besondere Variante des Contractings ist das sog. Energieeinsparcontracting, bei dem der Dienstleister dem Kunden eine Senkung seines Energieverbrauchs nach Optimierung von Anlagen bezogen auf eine Energiebaseline verspricht. Erreicht der Dienstleister die Vorgaben, so erhält der Dienstleister z.B. einen prozentualen Anteil des Einsparergebnisses.



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Frau Daniela Sahling
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