Erneuerbare Energien und Biogas

Das Recht der erneuerbaren Energien einschließlich Biogas gewinnt im Rahmen der Energiewende mehr und mehr an Bedeutung. Die erneuerbaren Energien aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse stellen nach unserer Überzeugung auf lange Sicht die Zukunft der Energieversorgung dar. Das Recht der erneuerbaren Energien wird zunehmend komplexer und anspruchsvoller und ist durch die besondere Aktivität des Gesetzgebers einem sehr schnellen Wandel unterworfen.

Wir beraten regelmäßig EEG-Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Kommunen zu allen Fragen der erneuerbaren Energien. Dies betrifft insbesondere Fragen zum Netzanschluss und zur Energieeinspeisung, als auch zur geschuldeten Vergütung des EEG-Stroms. Durch die zunehmend als gesetzliche Pflicht ausgestaltete Wärmenutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen des EEG und insbesondere die kommunalen Pflichten aus landesrechtlichen Klimaschutzzielen und dem EEWärmeG wird auch die Frage des sinnvollen Einsatzes und der Fördermöglichkeit von KWK-Anlagen für unsere Mandanten zunehmend wichtig.

Durch den großen Erfolg der erneuerbaren Energien gewinnt auch das Thema der Dirkektvermarktung und des Eigenverbrauchs parallel oder alternativ zu den gesetzlichen Vergütungsmöglichkeiten für viele Anlagenbetreiber immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung. Wir beraten aktiv bei der Entwicklung entsprechender Marktprodukte und Möglichkeiten des EEG-Anlagencontracting.

Wurde der Bau an EEG-Anlagen (z.B. Windparks) in der Vergangenheit von den Bürgern vor Ort oft ablehnend oder zumindest mit Skepsis betrachtet, werden diese aufgrund der gesetzlich garantierten Vergütungssätze für EEG Strom nun zunehmend als attraktive und nachhaltige Anlageform wahrgenommen. Aus Sicht von Kommunen und Anlagenbetreibern kann die Bürgerbeteiligung die Akzeptanz vor Ort erhöhen und alternative Kapitalquellen zur Projektfinanzierung erschließen. Wir entwerfen, gestalten und begleiten für Kommunen und Anlagenbetreiber entsprechende Beteiligungsmodelle, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Motive des Projektes zugeschnitten sind.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Kompetenz im Bereich der erneuerbaren Energien bildet auch unsere Beratung zu Fragen des Netzanschlusses und der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz nach den Vorgaben der GasNZV. Neben der Direktverstromung gewinnt auch diese Art der Biogasnutzung immer mehr an Bedeutung und stellt somit auch Gasnetzbetreiber vor neue technische und rechtliche Herausforderungen.

Wir halten regelmäßig bundesweit Fachvorträge zum Thema erneuerbarer Energien. Sie treffen uns auch regelmäßig auf den Fachgesprächen der Clearingstelle EEG.


Weiterhin beraten wir Kommunen und Anlagenbetreiber auch zu bauplanungsrechtlichen Fragestellungen bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Windparks).

Kontakt:

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Frau Daniela Sahling
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