Vergabe von Konzessionsverträgen

Wir verfügen über eine langjährige und umfassende Erfahrung bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen unter Berücksichtigung aller rechtlichen insbesondere auch energierechtlichen Rahmenbedingungen. So haben wir bereits diverse Gutachten für Kommunen zur Frage möglicher Handlungsoptionen bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen (z.B. für die Stadt Stuttgart zur Rekommunalisierung der Wasserversorgung) aber auch zu konzessionsvertraglichen Einzelfragen erstellt. Frau Rechtsanwältin Reimann ist Mitautorin des im Euroforum-Verlag erscheinenden Schriftlichen Lehrgangs "Konzessionsverträge in der Energiewirtschaft" mit dem Beitrag "Gestaltung von Konzessionsverträgen". 

Alle Fragen des Energie- und Konzessionsvertragsrechts gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir sind als unabhängige und kompetente Berater bei den Marktteilnehmern bekannt. Wir verfügen über im Markt bewährte Konzessionsvertragsmuster, die die Interessen der Kommune bereits umfangreich berücksichtigen, Bietern aber noch Verbesserungsmöglichkeiten eröffnen. Als Ergebnis unserer bisher durchgeführten Ausschreibungsverfahren konnte wir für unsere Mandanten durchweg kommunalfreundliche Konzessionsverträge und auch - soweit dies Gegenstand der Ausschreibung war - interessante Beteiligungsmodelle erreichen. 

Unser Beratungsansatz gewährleistet zudem zuverlässig die Umsetzung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens. 

Unsere Praxisgruppe Energie- und Vergaberecht wird durch Kollegen aus dem Bereich des Gesellschafts- und öffentlichen Recht flan¬kiert, so dass wir jeden Lösungsansatz einer Konzessionsvergabe/Beteiligungslösung unter unterschiedlichen rechtlichen Gesichtspunkten umfassend prüfen und gestalten können. Bei der Ausschreibung von Beteiligungslösungen kooperieren wir mit unterschiedlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Wir nennen Ihnen gerne entsprechende Partner, arbeiten aber auch Beratern Ihres Vertrauens zusammen.

Unser Beratungsansatz

1. Interesse der Kommune feststellen

Wir beraten immer individuell bezogen auf die Interessen der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, vor einer Beratungsempfehlung die Interessen der Kommune überhaupt kennenzulernen. Zu diesem Zweck führen wir regelmäßig ein erstes Beratungsgespräch. Als Vorbereitung zu diesem Gespräch übermitteln wir der Kommune in der Regel die von uns genutzten Muster-Konzessionsverträge und Eckpunkte zum weiteren Vorgehen. So lässt sich ein solcher Gesprächstermin effektiv nutzen und am Ende steht dann die Entscheidung für das weitere Vorgehen. Diese Entscheidung kann auch darin münden, dass zunächst ein Entscheidungsvorschlag für den Rat vorzubereiten ist.

Das Vorgespräch dient auch dazu, noch offene Fragen, ggf. auch offene Rechtsfragen zu ermitteln und zu klären.

2. INDIVIDUELLE BESONDERHEITEN BERÜCKSICHTIGEN

Wir erstellen die notwendigen Verträge auf der Grundlage unserer üblichen Vertragsmuster unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Auch bei der Wahl der Zuschlagskriterien gilt es nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern immer auch die Besonderheiten vor Ort zu berücksichtigen.

Selbstverständlich stellen wir das Verfahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen auch im Rat oder in den Ausschüssen vor, falls dies gewünscht ist. Unserer Erfahrung hat gezeigt, dass die Vergabe von Konzessionsverträgen bei kommunalen Vertretern häufig erläuterungsbedürftig ist. Unser Ansatz ist es daher insbesondere die politischen Gremien frühzeitig einzubeziehen.

 

3. AUSSCHREIBUNG DER KONZESSIONSVERTRÄGE

Nach unserer rechtlichen Bewertung handelt es sich bei Konzessionsverträgen um eine sog. Dienstleistungskonzession, auf welche das allgemeine Vergaberecht zwar keine Anwendung findet aber die Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zu beachten sind. Das bedeutet, dass das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen ist. 

Wir begleiten die Kommune bei der Gestaltung des Verfahrens und stehen der Kommune bei der Abwicklung des Verfahrens jederzeit beratend zur Seite.

Sollte ein Verfahren durchzuführen sein, empfehlen wir der Kommune Muster-Konzessionsverträge vorzugeben, mit denen die Mindeststandards der Kommune abgesichert werden. Dies betrifft z.B. die Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgaben und des Kommunalrabatts soweit es den Bereich Strom und Gas betrifft. Bei Wasser und Fernwärme sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auch bestimmte Abstimmungserfordernisse bei der Durchführung von Baumaßnahmen sollten vorgegeben werden. Da die Kommune als marktbeherrschendes Unternehmen nicht nur Maximalpositionen vorgeben sollte, sollten die Bieter die Möglichkeit erhalten, weitere Leistungen zu bestimmten Klauseln als Nebenangebote anzubieten. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, da die Wertung dadurch leichter ist, als wenn unterschiedliche Konzessionsverträge miteinander verglichen werden müssten.

Sowohl das Erstellen der Vergabeunterlagen als auch die Art und Weise der Durchführung des Vergabeverfahrens hängen sehr von den einzelnen Vorstellungen der jeweiligen Kommune ab. Die Vorbereitungsphase wird deshalb einen großen Teil der Arbeit ausmachen. Dies gilt auch deshalb, weil mit dem Versenden der Bekanntmachung das Vergabeverfahren im Übrigen "stehen" muss, da wir es dann nicht mehr aufhalten oder ändern können. Mit der Bekanntmachung müssen auch die Zuschlags- und Bewertungskriterien abschließend geklärt sein. Dies erfordert nach unserer Einschätzung eine intensive Abstimmung mit Ihnen. 

Anschließend folgt die Bekanntmachungsphase, in welcher der abgestimmte Bekanntmachungstext formuliert und versandt werden muss. Aus unserer Sicht sollte dem Vergabeverfahren ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden, dem sich dann die Angebots-phase anschließt. Die Auswertung der Angebote der Bieter wird je nach Ausgestaltung des Vergabeverfahrens mehr oder weniger aufwendig sein. Schließlich sollte mit jedem Bieter verhandelt werden.

 

4. DIE ZEITSCHIENE

Als Vorbereitungszeit für eine Ausschreibung eines reinen Konzessionsvertrages ist bei Einbindung kommunaler Gremien mindestens von drei Monaten ab Beauftragung auszugehen. In der Regel benötigen die Kommunen aber für die interne Abstimmung mehr Zeit.

Die Kommune sollte sich ausreichend Zeit nehmen, zu klären, ob sie einen reinen Konzessionsvertrag vergeben oder ggf. sogar eine eigene Gesellschaft mit einem anderen Partner gründen möchte. Wir empfehlen deshalb Kommunen, spätestens 3 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages in einen von Beratern begleiteten Entscheidungsfindungsprozess einzutreten.


Für ein Verfahren zur Ausschreibung eines reinen Konzessionsvertrages ist eine Zeitschiene von etwa 3-6 Monaten und für die Ausschreibung einer Beteiligungslösung von etwa 1 Jahr einzuplanen.

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Daniela Sahling
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -34
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: sahling@brs-rechtsanwaelte.de