Abgabenrecht
Regelmäßig wird das Abgabenrecht völlig zu Unrecht in seiner wirtschaftlichen Bedeutung und rechtlichen Dimension unterschätzt. Während in Zeiten knapper öffentlicher Haushaltsmittel einerseits das Interesse der Kommunen steigt, die Bürger an ihren Kosten zu beteiligen, ist andererseits zugleich festzustellen, dass die Akzeptanz unter den Bürgern zunehmend sinkt.
Vom Erschließungsbeitragsrecht bis hin zu kommunalen Abgaben, mit unserer umfangreichen Erfahrung als Berater für Kommunen und Unternehmen, stehen wir im Bereich des Abgabenrechts mit besonderer Qualifikation zur Seite. Sei es gestalterisch, im Rahmen der Ausarbeitung kommunaler Satzungen und bei Erschließungsverträgen oder beratend bei allen Fragen des Rechtsschutzes, wir verstehen es, systematisch, praxisorientiert und unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten und der aktuellsten Rechtsprechung wirtschaftliche Strategien und Lösungen zu entwickeln.
Beratungsschwerpunkte
- Erschließungsbeitragsrecht
- Kommunale Abgaben / Satzungen
Kontakt:
Ansprechpartner für diesen Bereich sind:
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Frau Uta Bendrich
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -15
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