Mezzanine Finanzierung

Sie müssen Ihre Unternehmung nicht gleich in eine Aktiengesellschaft umwandeln, um Mitarbeiter oder Dritte an Ihrem Unternehmen zu beteiligen und Ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen. Haben Sie schon von Genussrechten oder Anleihen gehört? Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch außerhalb der AG mittels dieser sog. Mezzanine-Finanzierung Ihre Finanzkraft stärken und Ihre Eigenkapitalquote steigern können.

Wir bieten Ihnen:

  • eine Beratung im Rahmen der Auswahl der "richtigen" Finanzierungsform
  • Erstellen aller für die Ausgabe von Anleihen oder Genussscheinen erforderlichen Dokumente, einschließlich der Genussscheins- oder Anleihebedingungen
  • Beratung hinsichtlich einer etwaigen zu beachtenden Prospektpflicht, der ggf. erforderlichen Prospekterstellung und Begleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Prospektes bei der BaFin
  • Entwicklung von Konzepten für die Übertragung von Anleihen und Genussscheinen und Erstellung der erforderlichen Dokumente

Kontakt:

Ansprechpartner für diesen Bereich sind:

Um einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:

Frau Isensee
Tel.: +49 (0) 30 89 04 92 -11
Fax: +49 (0) 30 89 04 92 -10
Mail: isensee@brs-rechtsanwaelte.de