Mediation

Ziel eines Mediationsverfahrens und Leistung des Mediators ist es, den bestehenden Konflikt durch Kommunikationstechniken zu versachlichen und auf der Basis der Interessen der Parteien eine von beiden Seiten getragene - ja sogar von diesen entwickelte - zukunftsgerichtete Lösung zu erreichen. Der Mediator oder die Mediatorin leitet und führt durch das Verfahren, trifft aber keine Entscheidung.

Der Vorteil des Mediationsverfahrens gegenüber einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren ist, dass die Parteien selbst die Lösungsfindung beeinflussen und keinem Richterspruch eines Dritten unterliegen. Es können Lösungen gefunden werden, die sich an wirtschaftlichen Interessen und nicht an Rechtsansprüchen orientieren. Die gefundene Lösung wird von beiden Parteien getragen und hat damit eine ganz andere Akzeptanz der Lösung als ein Richterspruch.

Der Vorteil des Mediationsverfahrens z. B. gegenüber einer reinen Vergleichsverhandlung der Parteien liegt darin, dass es nicht um Rechtspositionen geht. Damit orientieren sich die Lösungen an den Interessen der Parteien und nicht an den Rechtspositionen. Das Verfahren ist damit ergebnisoffener als eine Vergleichsverhandlung. In der Regel wird von den Parteien keine Lösung entwickelt, die lediglich darauf aufsetzt, dass beide Parteien die Hälfte ihrer bisherigen Position aufgeben. Deshalb wird die Mediation häufig auch zu so genannten Win-Win-Lösungen führen. Meist ist die Mediation auch kostengünstiger als andere Verfahren.

Durch die Versachlichung des Konflikts eignet sich eine Mediation insbesondere für Sachverhalte, bei denen die Beteiligten auf eine langfristige Zusammenarbeit angewiesen sind.

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