Umfassende notarielle Tätigkeiten auf höchstem Niveau

Kanzlei für Wirtschaft, Energie & Verwaltung

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Kompetente Beratung, Beurkundung und Abwicklung

Unsere Notare kennen die Bedürfnisse der Beteiligten. Wir beraten Sie umfassend und achten darauf, Ihr Anliegen möglichst effizient zu bearbeiten. Im Rahmen dessen erstellen wir nicht nur bedarfsgerechte Urkunden, sondern wickeln diese auch zeitnah ab, damit Sie schnell zum gewünschten Ergebnis gelangen. 

Vertragsgestaltungen rund um die Immobilien

Immobilienkaufverträge

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit liegt in der Beurkundung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen. Dazu gehören insbesondere Kaufverträge über Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Wohnungen, Erbbaurechte und Immobilienportfolios, aber auch Immobilien, die in Gesellschaftsvermögen gehalten werden. 

Als Beteiligte treten bei uns sowohl Gesellschaften und Personen aus der Immobilienwirtschaft auf als auch Privatpersonen, die vielleicht nur einmal im Leben eine Immobilie erwerben oder verkaufen. 

Bauträgerverträge

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Bauträgerrechts. Wir beraten und begleiten Bauträger schon frühzeitig im Planungsstadium und erstellen maßgeschneiderte Bauträgerverträge, die die Interessen der Bauträger berücksichtigen und gleichwohl ausgewogen sind. Das ermöglicht eine zügige Vertragsabwicklung.


Wir haben Erfahrungen bei der notariellen Begleitung von Neubauprojekten (Wohnungsbau und Gewerbeimmobilien), bei Sanierungsprojekten und bei Projekten, bei denen Bestandsobjekte saniert und z. B. im Rahmen der Verdichtung zusätzlich Neubauten erstellt werden. Selbstverständlich erstellen und beurkunden wir Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, die die individuellen Besonderheiten der Projekte berücksichtigen und besprechen mit den Bauträgern rechtzeitig auch, welche Urkunden neben der Baubeschreibung – z. B. für die Erschließung – notwendig sind.

Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum

Wir erstellen und beurkunden Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hierzu gehört nicht nur die Aufteilung im engeren Sinn, sondern auch die Gestaltung einer Gemeinschaftsordnung, die die Besonderheiten der betroffenen Eigentumsanlage berücksichtigt. 


Die regionalen rechtlichen Besonderheiten sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die objektspezifischen Besonderheiten. Während bei großen Mehrhausanlagen oftmals Untergemeinschaften entstehen sollen, sollen Gemeinschaftsordnungen für Doppelhaushälften und Reihenhäuser regelmäßig so ausgestaltet werden, als ob sie real geteilt seien.

Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH

Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) und erstellen für Sie einen Gesellschaftsvertrag, der Ihren Anforderungen entspricht und auch geplante weitere Entwicklungen Ihres Unternehmens berücksichtigt. 

Begründung von Holdingstrukturen

Oftmals wird aus steuerlichen Gründen eine Holdingstruktur gewünscht. Auch in diesem Bereich sind wir gerne für Sie tätig und stimmen mit Ihren steuerlichen Beratern individuell ab, wie die konkrete Ausgestaltung der Struktur für Sie aussehen soll und gegebenenfalls in welcher Reihenfolge die erforderlichen Gründungen, Kapitalmaßnahmen und Übertragungen stattfinden sollen.

Übertragung von Geschäftsanteilen und Unternehmenskauf

Die Übertragung von Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteilen ist regelmäßig beurkundungsbedürftig. Sollen nicht nur einzelne Anteile, sondern das Unternehmen insgesamt verkauft werden, sind in dem Kaufvertrag besondere Regelungen aufzunehmen. In solchen Fällen stehen nicht die Geschäftsanteile, sondern das Unternehmen als solches im Vordergrund. Hier bedarf es häufig umfangreicher Regelungen, oftmals in Bezugsurkunden ausgelagert, die wir sämtlichen Beteiligten rechtzeitig vor Beurkundung zur Verfügung stellen.


Ein Unternehmenskaufvertrag wird regelmäßig nach einer langen Verhandlungsphase unter Beteiligung von Rechtsberatern und Steuerberatern beurkundet und die Beteiligten möchten dann möglichst zeitnah beurkunden. Selbstverständlich versuchen wir stets, dies zu ermöglichen.

Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen

Im Gesellschaftsrecht spielen Umstrukturierungen eine große Rolle. Teilweise erfolgt das auf rein gesellschaftsvertraglichen Grundlagen. Überwiegend bietet sich jedoch eine Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz an, insbesondere die Verschmelzung, die Spaltung oder der Formwechsel.


Wir arbeiten dabei eng insbesondere mit ihren steuerlichen Beraterinnen und Beratern zusammen.

Die eGbR

Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) existiert seit dem 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister. Wenn eine GbR im Grundbuch oder im Handelsregister steht, muss sie unter bestimmten Voraussetzungen in dieses Register eingetragen werden. In der Praxis wird die Eintragung vermehrt auch von Vertragspartnern gefordert. Wenn Sie Gesellschafter einer GbR sind, sollten Sie daher prüfen, ob die Eintragung in das Gesellschaftsregister notwendig oder sinnvoll ist. Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an.

Weitere notarielle Tätigkeiten im Bereich von Kapital- und Personengesellschaften

Natürlich stehen wir Ihnen auch für alle weiteren gesellschaftlichen Vorgänge zur Verfügung. Vor allem begleiten wir Sie bei den Anmeldungen zum Handelsregister. Diese sind z. B. dann erforderlich, wenn Geschäftsführer abberufen oder neu bestellt worden sind, Prokuristen bestellt oder abberufen wurden oder wenn sich die Geschäftsanschrift geändert hat.


Vielleicht ändert sich auch der Sitz oder die Firma der Gesellschaft. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine GmbH, ist in diesem Fall auch eine Satzungsänderung erforderlich, die notariell zu beurkunden ist. Sodann muss auch dies zum Handelsregister angemeldet werden.

Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung

Es ist sinnvoll, frühzeitig darüber nachzudenken, wie bestehendes Vermögen gesichert und gegebenenfalls auf die nächste Generation übertragen werden kann. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne individuell und besprechen mögliche Gestaltungen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Selbstverständlich binden wir auch gerne insbesondere Ihre Steuerberaterinnen und Steuerberater ein.

Testament und Erbverträge

Ein wesentliches Instrument der Nachfolgeplanung ist das Testament oder der Erbvertrag. Gerne zeigen wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, um unnötige Konflikte der Erben zu vermeiden und gegebenenfalls Familienkonstellationen zu berücksichtigen, die der Gesetzgeber bei der Gesetzgebung nicht im Blick hatte. 

Bauträgerverträge Lebzeitige Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Für den Fall, dass Sie schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten, erstellen wir Ihnen individuelle Schenkungs- und Übertragungsverträge. Dabei können Sie bestimmen, ob Sie das verschenkte Vermögen wirtschaftlich zunächst weiter nutzen möchten und ob Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen die Rückforderung insbesondere zum Schutz des Familienvermögens vorbehalten wollen. 

Auch insoweit arbeiten wir gerne mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zusammen, um die Übertragung steuerlich zu optimieren.

Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen

Zur Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung kann sich auch die Gründung einer Gesellschaft, z. B. in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, anbieten. Für die Übertragung des Vermögens werden in diesen Fällen lediglich Gesellschaftsbeteiligungen von Gesellschaften übertragen, in denen das Familienvermögen eingebracht wurde. Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht es, umfangreiche Regelungen zur Sicherung und Kontrolle aufzunehmen und gegebenenfalls auch noch minderjährige Kinder zu beteiligen.

Die Rechtsform und die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages erfolgt gerne in enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Generalvollmachten, Vorsorge- und Patientenverfügungen

Es ist empfehlenswert, auch für den Fall vorzusorgen, in dem man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zu diesem Zweck bietet es sich an, Vertrauenspersonen umfassende Vollmachten zu erteilen und eine Patientenverfügung abzugeben. Solche Schriftstücke können grundsätzlich auch privatschriftlich erfolgen. In der Praxis ist die Akzeptanz einer notariellen Vollmacht indes höher. Für den Fall, dass die Vollmachten auch für den Grundstücksverkehr oder im Bereich des Gesellschaftsrechts Verwendung finden sollen, ist die notarielle Form in der Regel sogar zwingend. Hier muss zudem im Einzelfall geprüft werden, ob für gesellschaftsrechtliche Vorgänge eine solche Vollmacht ausreichend ist oder weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten. 

Vorsorgende Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Im Bereich des Familienrechts konzipieren wir Ihnen vorsorgende Eheverträge, um etwaige Konflikte im Fall einer Scheidung möglichst zu vermeiden. Oftmals sollen auch bestimmte Vermögensgegenstände, z. B. Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, nicht in den Zugewinnausgleich fallen. Wir erstellen individuelle Eheverträge, die die aktuelle und geplante Lebenssituation der Ehegatten berücksichtigen und möglichst auch vorausschauende Anpassungsmöglichkeiten vorsehen.

Für den Fall, dass sich ein Ehepaar trennt und die Folgen der Trennung und Scheidung regeln möchten, sind wir ebenfalls gerne für Sie notariell tätig.

MALTE BEUSTER
  • Malte Beuster

    Vita

    • geboren 1978 in Berlin
    • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
    • Während des Referendariats zusätzliche Anwaltsausbildung des Deutschen Anwaltsvereins und der Fernuniversität Hagen
    • 2007 Abschluss des Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Ökonomie und Management mit Auszeichnung, Diplomarbeit zum Thema Marketing
    • Seit 2007 Mitglied und seit 2013 Sozius der Sozietät BETHGE.REIMANN.STARI
    • Seit Januar 2014 Partner der Sozietät BETHGE.REIMANN.STARI
    • Bestehen der notariellen Fachprüfung im Jahr 2019
    • Seit 2020 Notar

    Rechtsgebiete:

    • Immobilienrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Erb- und Familienrecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Kompetenzen

    Immobiliengeschäfte, insbesondere

    • Erwerb und Veräußerung von Immobilien
    • Immobilienprojektentwicklungen
    • Bauträgerverträge
    • Finanzierungen
    • Erbbaurechte

    Gesellschaftsrecht, insbesondere

    • Gründung von Gesellschaften und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Gestaltung und Strukturierung von Holdingstrukturen (insbesondere nach Umwandlungsgesetz)
    • Übertragung von Gesellschafts- und Geschäftsanteilen
    • Liquidation von Gesellschaften

    Gestaltung der Unternehmens- und privaten Vermögensnachfolge, insbesondere

    • Übertragungsverträge (insbesondere auf Ehegatten und Kinder)
    • Errichtung von Familiengesellschaften
    • Vertragliche Gestaltung zur Unternehmensnachfolge
    • Eheverträge

    Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge)


    Vorsorgevollmachten (Generalvollmachten, Patientenverfügungen)


    Beratung und Begleitung von Unternehmens- und Immobilienfinanzierungen


    Mandanten

    • Große und mittelständische Unternehmen (insbesonder aus der Immobilienwirtschaft)
    • Bauträger
    • Projektgesellschaften
    • Unternehmer
    • Banken

    Mitgliedschaften

    • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
    • AG Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

    Kontakt:


    Für den Notarbereich:

    Frau Nicolina Grösche

    Tel.: 030 89 04 92 35

    Fax: 030 89 04 92 10

    Mail: groesche@brs-notar.de


    Frau Wiebke Bielok

    Tel.: 030 89 04 92 46

    Fax: 030 89 04 92 10

    Mail: bielok@brs-notar.de


    Für den Rechtsanwaltsbereich:

    Frau Uta Bendrich

    Tel.: 030 89 04 92 15

    Fax: 030 89 04 92 10

    Mail: bendrich@brs-rechtsanwaelte.de

DANIEL WENDLAND
  • Daniel Wendland

    Vita

    • Geboren 1965 in Berlin - Studium und Referendariat in Berlin
    • 1995 – 2023 Rechtsanwalt in wirtschaftsberatender Kanzlei,
    • seit 1999 als Partner, Schwerpunkt im Immobilienrecht
    • seit 2011 Notar
    • 2011-2023 Mitglied des Vorstands eines weltweiten Kanzleinetzwerks
    • seit Januar 2024 Partner der Sozietät BETHGE.REIMANN.STARI

    Rechtsgebiete:

    • Immobilienrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Erbrecht

    Kompetenzen

    Immobilienrecht, vor allem

    • Grundstückskaufverträge
    • Sonstige Rechte an Grundstücken
    • Projektentwicklung
    • Bauträgerverträge
    • Gewerbliches Mietrecht

     

    Gesellschaftsrecht, vor allem

    • Gründung und Umwandlung von Unternehmen
    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Unternehmenskaufverträge

     

    Erbrechtliche Nachfolgeregelungen


    Mandanten

    • Immobilieninvestoren aus aller Welt
    • Mittelständische Unternehmen
    • Bauträger
    • Projektgesellschaften

    Mitgliedschaften

    • DAV (Deutscher Anwaltsverein)
    • AG Mietrecht und Immobilien im DAV
    • Deutsch-Griechische Juristenvereinigung e.V.

    Kontakt:


    Für den Notarbereich:

    Frau Katharina Meising-Freimark

    Tel.: 030 89 04 92 45

    Fax: 030 89 04 92 10

    Mail: meising-freimark@brs-notar.de


    Für den Rechtsanwaltsbereich:

    Frau Uta Bendrich

    Tel.: +030 89 04 92 15

    Fax: 030 89 04 92 10

    Mail: bendrich@brs-rechtsanwaelte.de

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Ansprechpartner für diesen Bereich sind Rechtsanwalt und Notar und Dipl.-Kfm. Malte Beuster, Rechtsanwalt und Notar Daniel Wendland

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