Vermieter müssen sich an CO2-Mehrkosten für das Heizen beteiligen

Rechtsanwältin Wibke Reimann, Rechtsanwalt Pascal Werner • 3. Juni 2025

Kurzinfo zum Immobilienrecht Nr. 22 / 28. November 2022

Die Vermieter müssen sich auf neue Pflichten bei der Abrechnung von CO2-Mehrkosten einrichten. Das „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)“ wurde vom Bundestag am 10.11.2022 und vom Bundesrat am 25. November 2022 verabschiedet. Mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist kurzfristig zu rechnen. Das Gesetz wird am 01.01.2023 in Kraft treten.


Aufgrund des Umfangs des Beitrags stellen wir Ihnen nachfolgend ein Inhaltsverzeichnis voran. Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.   

I. Was ist geregelt?.

  1. Überblick.
  2. Gilt für Brennstoff- und Wärmelieferungen.
  3. Nur wenige Ausnahmen.
  4. Um welche Kosten geht es?
  5. Auf welche Zeiträume ist das Gesetz anzuwenden?


II. Aufteilung der CO2-Kosten bei Wohngebäuden als neue Vermieterpflicht

  1. Einordnung ins Stufenmodell
  2. Wie wird der Kohlendioxidausstoß ermittelt?
  3. Wie wird der Kohlendioxidausstoß berechnet?
  4. Wie ist die Aufteilung abzurechnen? 

a) Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils ist im Rahmen der Heizkostenabrechnung vorzunehmen.

b) Erstattungsanspruch bei selbstversorgten Mietern.

c) Ausnahmen vom Stufenmodell (z.B. bei Denkmalschutz oder Anschluss- und Benutzungszwang)

III. Fazit      

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