Geplante Änderungen in der Strom- und GasGVV
Kurzinfo zum Energierecht Nr. 77 / 27. September 2021
Nach einer Änderung des EnWG (vgl. hierzu unsere Kurzinfo zum Energierecht Nr. 76 vom 03. August 2021) steht nun die Änderung der Strom- und GasGVV kurz bevor. Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Ausschussberatung im Bundesrat
(„Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben, BR-Drs. 724/21). Der Bundesrat hat den Verordnungsentwurf federführend an seinen Wirtschaftsausschuss sowie an den Rechtsausschuss, verwiesen. Mit einer
Beschlussfassung des Bundesrats ist
nicht
vor
Anfang November 2021 zu rechnen. Dennoch sollten Sie sich bereits jetzt vorbereiten, da die Verordnung weitestgehend
keine Übergangsfristen vorsieht.
Nachfolgend stellen wir dar, mit welchen Änderungen voraussichtlich sicher gerechnet werden muss (dazu unter A.) und bei welchen Änderungen es ggf. noch keine abschließende Fassung gibt oder jedenfalls aus unserer Sicht in dieser Form auch nicht geben sollte, da die Regelungen in der jetzigen Fassung viele Unklarheiten mit sich bringen (dazu unter B.).
Wann die neuen Regelungen genau in Kraft treten und ob die Verordnungen ohne Änderungen in Kraft treten werden, ist noch nicht bekannt.
Unsere Ausführungen beziehen sich derzeit auf die Fassung der Verordnungen, die von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet wurde. Sobald näher bekannt ist, wann die Regelungen endgültig sind, werden wir Sie abermals informieren.
Aufgrund des Umfangs des Beitrags, entnehmen Sie den vollständigen Text bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
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